Genehmigungsverfahren und Anrainer-Einsprüche
Bild: vladwel/Shutterstock.com
In der Zwischenzeit hat es sich eingebürgert (das ist übrigens ein ziemlich aktuelles Wort), dass es bei Genehmigungsverfahren nur so von Einsprüchen der Anrainer hagelt. Wo kommen wir da hin, wenn ein Baugrundstück, das in guter Aussichtslage liegt, auf einmal verbaut werden soll und dadurch der eigene Ausblick verstellt wird (freie Aussicht ist kein Anrainerrecht!). Obwohl in der NÖ Bauordnung je Wohneinheit ein PKW-Stellplatz vorgeschrieben und geplant ist, soll der Bauwerber zumindest zwei Stellplätze machen – es könnte ja sein, dass es im öffentlichen Bereich zur Parkplatznot kommt (selbst hat man natürlich nur einen Stellplatz). Es wird einfach ALLES angezweifelt und beeinsprucht.
Doch aufgepasst, liebe Nachbarn: Es kann wirklich weh tun. Bleibt von den Einwendungen am Schluss nichts übrig – sprich: das eingereichte Projekt wird genehmigt – kann der Bauwerber die Kosten, die durch die Bauverzögerung eingetreten sind, im Zivilrechtsweg einklagen. Das können höhere Baukosten, entgangene Gewinne, erhöhter Planungsaufwand, usw. sein – in Summe halt dann ein paar Tausender. Also bitte gut überlegen, ob sich der emotionale und vielleicht finanzielle Aufwand lohnt, nur um ein Bauvorhaben um zwei bis drei Jahre zu verzögern.