… und was dahinter steckt
Vor Planungsbeginn ist es unerlässlich, die Grundlagen für die mögliche Bebauung zu erheben – unter anderem ist zu überprüfen, ob das geplante Bauvorhaben auf der im Flächenwidmungsplan FWP vorgesehenen Widmung möglich ist. Im Bauland-Betriebsgebiet BB dürfen zum Beispiel keine Wohnungen oder Hotels errichtet werden. Der FWP ist bei der jeweiligen Gemeinde erhältlich.
Zusätzlich zum FWP kann es auch vorkommen, dass ein Bebauungsplan BBP verordnet wurde – in diesem Plan ist die Art und Weise der Bebauung geregelt, wie zum Beispiel zulässige Gebäudehöhe, Bauklasse, Bebauungsdichte, … oder noch andere mehr oder weniger sinnige Vorschriften wie zum Beispiel Material und Höhe der Grundstückseinfriedung, Dachdeckungsmaterial, etc. Der BBP besteht immer aus einer planlichen Darstellung und einem Schriftteil.